Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung für den Krankheitsfall. Sie gibt darüber Auskunft, welche medizinischen Möglichkeiten der Patient zur Lebensverlängerung in Anspruch nimmt und auf welche Maßnahmen er verzichten möchte. Dazu kann eine Person des Vertrauens benannt werden, die die Aufgaben eines oder einer Bevollmächtigten übernehmen kann und die Interessen des Unterzeichnenden vertritt.
Das Verfassen einer Patientenverfügung kann grundsätzlich formfrei erfolgen. Wichtig ist insbesondere die handschriftliche Unterschrift. Es empfiehlt sich jedoch, die Inhalte regelmäßig zu aktualisieren, am besten mit Datum und Unterschrift. Informieren Sie bitte auch Ihre engsten Vertrauten über den Verbleib der Unterlagen.
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Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie zu diesem Thema viele wertvolle Informationen: www.bmjv.de