Erbrecht & Testament

Das Erbrecht regelt die Verteilung der Hinterlassenschaften eines Verstorbenen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir Sie in rechtlichen Angelegenheiten nicht beraten dürfen. Gerne vermitteln wir Ihnen jedoch Kontakte zu Rechtsanwälten und Notaren, die Ihnen professionelle Hilfe und Unterstützung geben.
Sofern kein rechtsgültiges Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese wird folgendermaßen unterteilt:
Erben erster Ordnung:
Kinder, Enkel, Urenkel etc.
Erben zweiter Ordnung:
Vater, Mutter, Schwester, Bruder, Neffe, Nichte, Großneffe etc.
Erben dritter Ordnung:
Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousine etc.
Für Ehepartner gelten Sonderregelungen.
Das Testament
Wer beabsichtigt, sein Vermögen nach eigenen Vorstellungen zu vererben – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, sollte ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen. Darin können z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses festgelegt werden.
Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein durch einen Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen. Hier können Sie auch Informationsmaterial anfordern: